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Sicherheitsdienste


Private Sicherheitsdienste übernehmen verschiedene Dienstleistungen für Unternehmen und Privatpersonen. Auf Showlinks.de finden Sie Dienstleister in allen Bereichen des Bewachungsgewerbes.

 

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Veranstaltungsabsicherung

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Sonstiges

Weiterbildung

 

rechtliche Grundlagen von privaten Sicherheitsdiensten


Die rechtlichen Grundlagen für private Bewachungsunternehmen sind im §34a der GewO (Gewerbeordnung) und in der Bewachungsverordnung zu finden.

Mitarbeiter von privaten Sicherheitsdiensten haben nur die so genannten  Jedermannsrechte, wie z.B. Notwehr, Nothilfe und Notstand sowie das Hausrecht.

Ausnahmen können sich nur durch die Beleihung mit hoheitlichen Rechten ergeben, dies gilt in Deutschland für die Bereiche Luftverkehr und Kernkraftwerke sowie für Tätigkeiten für die Bundeswehr.

Die in einem privaten Sicherheitsdienst eingesetzten Mitarbeiter müssen entsprechend geschult werden. Weitere Informationen über die vorgeschriebene Sachkundeprüfung nach §34a GewO, dem

Unterrichtungsverfahren für das Bewachungsgewerbe oder den versch. anerkannten Ausbildungen, wie z.B. der Fachkraft für Schutz und Sicherheit, erhalten Sie bei Ihrer Industrie und Handelskammer.

 

Gesetze und Infos zum Download


Nachfolgend finden Sie Links zu verschiedenen Gesetzestexten und Informationen im Internet. Wir übernehmen keine Haftung für Richtigkeit oder Vollständigkeit der zur Verfügung gestellten Verweise.

 

§34a GewO    §34a Gewerbeordnung - Bewachungsgewerbe
BewachV        Verordnung über das Bewachungsgewerbe
Anbieter         Rubrik "Sicherheitsbranche" auf Showlinks.de
 


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