Feuerwerk und Pyrotechnik

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Gesetze zum Download
In Deutschland unterliegen pyrotechnische Sätze und Gegenstände dem Gesetz
über explosionsgefährliche Stoffe (Sprengstoffgesetz - SprengG). Es regelt den
Umgang, Verkehr (Handel) und Beförderung (Transport) von festen oder flüssigen
Stoffen und Zubereitungen, die durch eine nicht außergewöhnliche Beanspruchung
(thermisch, mechanisch oder andere) zur Explosion gebracht werden können
(explosionsgefährliche Stoffe, §1 Anwendungsbereich).
| SprengG Gesetz über
explosionsgefährliche Stoffe |
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| SprengV 1 Erste Verordnung zum
Sprengstoffgesetz |
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| SprengV 2 Zweite Verordnung zum
Sprengstoffgesetz |
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| SprengV 3 Dritte Verordnung zum
Sprengstoffgesetz |
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| SprengV 4
Kostenverordnung zum Sprengstoffgesetz |
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Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des
Bundesministerium des Innern
(BMI).
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